Streifeneder Unternehmensgruppe
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Streifeneder Klinikwerkstätte München-Großhadern GmbH
Marchioninistraße 15
81377 München
089 894655-11
089 894655-33
orthowerkstatt@ot-grosshadern.de

Allgemeine Geschäftsbedingungen der Streifeneder Klinikwerkstätte München-Großhadern GmbH

§ 1 Geltung der Bedingungen / Begriffsbestimmungen

1. Die nachgenannten „Allgemeinen Geschäftsbedingungen" (AGB) gelten für alle Geschäftsbeziehungen zwischen der Streifeneder Klinikwerkstätte München-Großhadern GmbH, nachfolgend auch Streifeneder genannt, und dem Kunden, es sei denn, Streifeneder ist vertraglich oder gesetzlich an abweichende Regelungen gebunden (hierzu siehe auch Punkt 12). Die vorliegenden AGBs gelten auch dann, wenn sich der Vertragspartner auf abweichende, widersprechende und / oder ergänzende Bedingungen beruft und Streifeneder deren Geltung nicht ausdrücklich zustimmt.
2. Auftraggeber im Sinne dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen können sowohl Verbraucher als auch Unternehmer sein. Verbraucher sind Auftraggeber, die, ohne eine juristische Person zu sein, den Vertrag nicht im Rahmen ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit abschließen. Unternehmer sind Auftraggeber, die bei Vertragsabschluss in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Unternehmer sind insbesondere die privatrechtlich oder öffentlich-rechtlich organisierten Unternehmen jedweder Nationalität (sog. Leistungsträger, insbesondere Sozialversicherungsträger, Kranken- und Pflegeversicherungen), die in Ausübung ihrer Tätigkeit Kosten der Gesundheitsversorgung für Patienten übernehmen oder verauslagen.
3. Bestellungen, Annahmeänderungen sowie sämtliche Vereinbarungen und Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Dies gilt insbesondere für Vereinbarungen betreffend die Ausführung der Bestellung.
4. Im Fall von Kollisionen einzelner Vertragsbedingungen gilt, dass Vorrang stets besondere Vertragsvereinbarungen mit Auftraggebern aufgrund von verbindlichen Vorgaben und/ oder Rahmenverträgen mit den Leistungsträgern haben. Diese werden ergänzt durch die vorliegenden AGBs und – sofern eine Regelung fehlt – durch die gesetzlichen Bestimmungen.

§ 2 Vertragsabschluss

1. Alle Angebote und insbesondere auch die Angaben in Preislisten, Prospekten, Internet, etc. sind stets freibleibend und unverbindlich, es sei denn es wurde ausnahmsweise ein verbindliches schriftliches Angebot erstellt. Technische Änderungen sowie Änderungen in Form, Farbe oder Gewicht bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Ist der Käufer Unternehmer, gilt als Beschaffenheit der Ware grundsätzlich nur die Produktbeschreibung des Herstellers als vereinbart.
2. Ein Vertrag kommt  immer erst zustande, wenn Streifeneder den Auftrag bestätigt, spätestens jedoch mit Benachrichtigung des Kunden über die Abholbereitschaft bzw. Fertigstellung des Hilfsmittels. Eine Auftragsbestätigung liegt  immer dann vor, wenn die Kundendaten zum Zwecke der Versorgung persönlich vor Ort in der Klinikwerkstätte aufgenommen werden.    
3. Angaben über die Lieferfrist sind stets unverbindlich, soweit nicht ausnahmsweise der Liefertermin von Streifeneder verbindlich zugesagt wurde. Streifeneder wird sich jedoch bemühen, die Lieferzeit einzuhalten und den Kunden über Verzögerungen zu informieren.
4. Verträge mit Verbrauchern können sowohl im Wege des Privatkaufs als auch im Wege der Rezeptabwicklung / Versorgung im Auftrag der gesetzlichen Krankenkassen und sonstigen Kostenträger geschlossen werden

§ 3 Lieferbedingungen

1. Leistungsort ist München.
2. Die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung der verkauften Ware geht bei Verbrauchern mit der Übergabe der Ware auf den Verbraucher über. Dies gilt auch beim Versendungskauf. Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde mit der Annahme in Verzug ist.
3. Der Versand erfolgt grundsätzlich ausschließlich innerhalb Deutschlands (Festland) und an die Wohnanschrift des Kunden / Patienten bzw. an die Einrichtung, in der dieser sich aufhält.
Bei Lieferungen außerhalb des Festlandes oder ins Ausland ist eine separate Vereinbarung über einen möglichen Versand und dessen Kosten zu treffen. Streifeneder behält sich vor, größere, sperrige oder Produkte, die einer individuellen Anpassung beim Kunden  bedürfen, ausschließlich im bayerischen Raum zu liefern.
4. Streifeneder hat den Kunden unverzüglich zu informieren falls die bestellte Ware nicht vorrätig ist und diesem den voraussichtlichen Liefertermin mitzuteilen. Falls Streifeneder ein bestelltes Produkt selbst von einem Lieferanten bezieht und aus einem nicht von Streifeneder verschuldeten Grund das bestellte Produkt von seinem Lieferanten nicht erhält, ist Streifeneder zum Rücktritt berechtigt. In diesem Fall wird der Kunde unverzüglich informiert, dass das bestellte Produkt nicht zur Verfügung steht. Streifeneder wird in diesen Fällen nach Möglichkeit Alternativprodukte vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Alternativprodukt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird Streifeneder dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
5. Streifeneder ist jederzeit zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, soweit dies für den Kunden zumutbar ist. Hierbei fallen auf Seiten des Kunden keine zusätzlichen Kosten an.

§ 4 Preise / Zahlungsbedingungen

1. Für die Berechnung sind die am Tag des Vertragsschlusses gültigen Preise und Konditionen von Streifeneder maßgeblich. Die in den Angeboten genannten Preise enthalten die gesetzliche Mehrwertsteuer und verstehen sich zzgl. Porto. Ist Auftraggeber ein Leistungsträger, so hat der Kunde ggf. einen Eigenanteil oder eine Zuzahlung zu leisten. Dies berührt die Höhe der Forderung von Streifeneder nicht. Insbesondere bei Angehörigen der privaten Krankenversicherungen oder bei Beihilfeberechtigten ist die Höhe der Erstattung ohne Einfluss auf die Forderungshöhe.
2.Rechnungen sind sofort bei Rechnungserhalt ohne Abzug zahlbar. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn Streifeneder uneingeschränkt über den gesamten Betrag verfügen kann.
3. Bei Zahlungsverzug ist Streifeneder berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 5% über dem jeweiligen Basiszinssatz zu verlangen. Das Recht von Streifeneder, einen nachweislich höheren Schaden geltend zu machen, bleibt hiervon unberührt.
4. Bei mehreren offenen Rechnungen werden eingehende Zahlungen zunächst für die ältesten offenen Forderungen verwendet.

§ 5 Eigentumsvorbehalt

1. Streifeneder behält sich das Eigentum an den gelieferten Waren bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor.
2. Darüber hinaus behält sich Streifeneder das Eigentum an den gelieferten Waren vor, bis alle Forderungen, die Streifeneder aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, erfüllt sind.
3. Übt Streifeneder im Rahmen des Eigentumsvorbehalts das Rücktrittsrecht aus, so bedarf dies keiner vorherigen Fristsetzung.
4. Streifeneder ist bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden berechtigt vom Vertrag zurückzutreten und die Ware heraus zu verlangen, soweit die Gegenleistung vom Kunden noch nicht oder nicht vollständig erbracht worden ist. Ein vertragswidriges Verhalten des Kunden liegt insbesondere dann vor, wenn der Kunde schuldhaft Mitwirkungspflichten (z.B. Mitteilung über alle relevanten Gesundheitsdaten, Änderungen von Voraussetzungen oder Daten, Kombination mit anderen Hilfsmitteln, etc.) verletzt, falsche Zahlungsangaben über seine Kreditwürdigkeit macht, in Zahlungsverzug gerät oder wenn über sein Vermögen das gerichtliche Vergleichsverfahren oder die Insolvenz eröffnet wird. In diesen Fällen ist Streifeneder außerdem berechtigt, den insoweit entstandenen Schaden vom Kunden ersetzt zu verlangen.

§ 6 Gewährleistung

1. Ein Verbraucher hat bei Auftreten von Mängeln innerhalb der gesetzlichen Fristen das Recht auf Nachbesserung oder Nachlieferung, es sei denn, dass die gewählte Art der Nachbesserung mit unverhältnismäßigen Kosten verbunden ist und die andere Art der Nacherfüllung ohne erhebliche Nachteile für den Kunden bleibt. Bei zweimaligem Fehlschlagen der Nacherfüllung steht es dem Verbraucher frei, den Kaufpreis zu mindern oder vom Vertrag zurückzutreten.
2. Der Kunde kann vom Vertrag zurücktreten, sowie Schadensersatz oder eine Herabsetzung der Vergütung (Minderung) von Streifeneder verlangen, wenn die Nacherfüllung fehlschlagen sollte. Unter der Berücksichtigung beiderseitiger Interessen steht dem Kunden bei nur unerheblichen Mängeln kein Recht zum Rücktritt zu.  
3. Bei Instandsetzung setzt Streifeneder unter Beachtung gesetzlicher und vertraglicher Vorgaben die Art der Mängelbeseitigung fest. Ausgetauschte Produkte oder Teile davon werden Eigentum von Streifeneder.
4. Wird die Ware unsachgemäß oder übermäßig genutzt, werden Gebrauchs-, Betriebs- oder Wartungsanweisungen des Produktherstellers und / oder von Streifeneder nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, die nicht den Originalspezifikationen entsprechen, so entfällt jede Gewährleistung und Haftung von Streifeneder für einen hieraus entstandenen Mangel / Schaden.
5. Eine Haftung für Mängel die an Produkten nach Überschreiten der gemäß Gebrauchsanweisung vorgegebenen Haltbarkeits- / Verwendungsdauer auftreten, ist ausgeschlossen.

§ 7 Umtausch / Rücknahme außerhalb der Gewährleistung

1. Sämtliche von Streifeneder gelieferten Produkte sind außerhalb des Gewährleistungsrechts von Umtausch und Rücknahme ausgeschlossen, es sei denn, etwas anderes ist ausdrücklich vereinbart. Eine Rücknahme der Ware ist ausnahmsweise gestattet, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung von Streifeneder vorliegt und die Rücksendung innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt der Ware frachtfrei in der Originalverpackung, unbeschädigt und in hygienisch einwandfreien Zustand erfolgt.
2. Eine Rücknahme der Ware ist nur gegen eine entsprechende Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20,00 Euro möglich. Ist Streifeneder aus Kulanzgründen zur Rücknahme von Ware bereit, die sich nicht mehr in der Originalverpackung befindet oder die nicht unbeschädigt oder hygienisch einwandfrei ist, so wird überdies einer ausnahmsweisen Rücknahme nur mit einer Bearbeitungsgebühr, die mindestens 10% des Bruttowarenpreises beträgt, zugestimmt.
3. Ergibt eine Überprüfung der Warenrücksendung, dass die oben genannten Rücknahmebedingungen erfüllt sind, so erstellt der Leistungserbringer über den Rechnungsbetrag der Warenrücksendung abzüglich Bearbeitungsgebühr eine Gutschrift. Der Gutschriftbetrag wird dem Kundenkonto gutgeschrieben und kann bei späteren Zahlungen vom Kunden in Abzug gebracht werden.
4. Ein Rücknahmerecht besteht generell nicht bei Waren, die nach Kundenspezifikation angefertigt werden oder eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind oder die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind oder deren Verfalldatum überschritten wurde, außerdem nicht für steril verpackte Waren und Hygieneartikel (insbesondere Artikel mit direktem Körperkontakt), die vom Kunden geöffnet wurden.

§ 8 Abtretungsverbot / Aufrechnungsverbot

1. Der Kunde ist nicht berechtigt, seine aus einem Rechtsgeschäft mit Streifeneder resultierenden Ansprüche abzutreten.
2. Der Kunde ist zur Aufrechnung des Kaufpreises nicht berechtigt, es sei denn, es handelt sich um eine unstreitige oder rechtskräftig festgestellte Gegenforderung. Ein Zurückbehaltungsrecht kann nur geltend gemacht werden, soweit es auf einredefreien Forderungen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.

§ 9 Haftung

1. Streifeneder haftet für die leicht fahrlässige Verletzung von wesentlichen Pflichten, deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks gefährdet, oder für die Verletzung von Pflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertraut. In diesem Fall haftet Streifeneder jedoch nur für den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden. Streifeneder haftet nicht für die leicht fahrlässige Verletzung anderer als der in den vorstehenden Sätzen genannten Pflichten.
2. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht bei Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, für einen Mangel nach Übernahme einer Garantie für die Beschaffenheit des Produktes und bei arglistig verschwiegenen Mängeln. Die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt unberührt.
3. Soweit die Haftung von Streifeneder ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung von Arbeitnehmern, Vertretern und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Leistung zu Lasten der gesetzlichen Sozialversicherung sowie weiterer Kostenträger

1. Soweit für die zu bestellende Lieferung / Leistung die Leistungspflicht eines Kostenträgers (insbesondere der gesetzlichen Sozialversicherung) in Frage kommt, ist hierfür Voraussetzung, dass die Leistung (z. B. Hilfsmittel) ärztlich verordnet und entweder eine vertragliche oder gesetzliche Kostenübernahmepflicht besteht oder eine solche Pflicht durch den Kostenträger vor der Versorgung (d. h. der Abgabe des Hilfsmittels an den Patienten) genehmigt worden ist. In diesen Fällen reicht der Patient die ihm durch den Arzt ausgehändigte Verordnung bei Streifeneder ein. Streifeneder wird dann die notwendigen Schritte zur Kostenübernahme für die Versorgung durch den Kostenträger einleiten.
2. Für den Fall der Kostenübernahme übernimmt der Patient den gesetzlich vorgesehenen Kosteneigenanteil, soweit er von einer Zuzahlung nicht befreit worden ist. Hierzu ist die jeweils gültige Bestätigung der Befreiung bei Abgabe der Verordnung vorzulegen.
3. Hinzu kommt ggf. innerhalb der gesetzlichen Grenzen eine sog. wirtschaftliche Zuzahlung für Festbetrags-Hilfsmittel, die ebenfalls der Patient übernimmt.
4. Wird die Kostenübernahme durch den Kostenträger abgelehnt, setzen sich die Vertragsparteien hierüber unverzüglich in Kenntnis. Streifeneder ist in der Folgezeit nur dann zur Leistung verpflichtet, wenn der Patient sowohl die Bestellung als auch die Kostenübernahme durch den Patienten ausdrücklich schriftlich bestätigt.
5. Etwaige Verzögerungen durch das Genehmigungsverfahren des Kostenträgers gehen nicht zu Lasten von Streifeneder. Der Patient wird darauf hingewiesen, dass Streifeneder vor einer Entscheidung durch den Kostenträger grundsätzlich nicht verpflichtet ist, mit einer Lieferung in Vorleistung zu treten.

§ 11 Datenschutz

1. Der Auftraggeber ist damit einverstanden, dass persönliche Daten seiner Bestellung elektronisch gespeichert und für die Zwecke der Geschäftsbeziehung entsprechend den gesetzlichen Vorschriften verarbeitet und genutzt werden. Werden in diesem Zusammenhang die Daten an beauftragte Dienstleister weitergegeben, so stellt Streifeneder den Schutz der persönlichen Daten durch entsprechende Vereinbarungen sicher.
2. Der Auftraggeber entbindet den beteiligten Kostenträger, die behandelnden Ärzte sowie medizinischen Einrichtungen von ihrer Verschwiegenheitspflicht gegenüber Streifeneder bezüglich der für die Leistungserbringung maßgeblichen Daten und Informationen.

§ 12 Hinweise nach Batteriegesetz / Altgeräteentsorgung

1. In unseren Lieferungen können Batterien und Akkus enthalten sein. Infolgedessen sind wir nach dem Batteriegesetz (BattG) verpflichtet, Sie auf Folgendes hinzuweisen:
a. Batterien und Akkus dürfen nicht im Hausmüll entsorgt werden. Vielmehr sind Sie zur Rückgabe gebrauchter Batterien und Akkus gesetzlich verpflichtet. Altbatterien können Schadstoffe enthalten, die bei nicht sachgemäßer Lagerung oder Entsorgung die Umwelt oder Ihre Gesundheit schädigen können. Batterien enthalten aber auch wichtige Rohstoffe wie z.B. Eisen, Zink, Mangan oder Nickel und können daher verwertet werden. Nach Gebrauch können Sie die Batterien entweder an uns zurückgeben oder in unmittelbarer Nähe (z. B. im Handel oder in kommunalen Sammelstellen) unentgeltlich zurückgeben. Die Abgabe in Verkaufsstellen ist auf für Endnutzer übliche Mengen, sowie auf solche Altbatterien beschränkt, die der Verkäufer als Neubatterien in seinem Sortiment führt oder geführt hat.
b. Das Zeichen mit der „durchgekreuzten Mülltonne auf Rädern“ bedeutet, dass Sie Batterien und Akkus nicht im Hausmüll entsorgen dürfen. Unter diesem Zeichen finden Sie zusätzlich nachstehende Symbole mit folgender Bedeutung:

  Pb: Batterie enthält Blei > 0,004 Masseprozent
  Cd: Batterie enthält Cadmium > 0,002 Masseprozent
  Hg: Batterie enthält Quecksilber > 0,0005 Masseprozent

2. Hinweise zur Altgeräteentsorgung
Elektronik-Altgeräte dürfen nicht über den Hausmüll entsorgt werden! Seit dem 24.03.2006 müssen – entsprechend der europäischen Gesetzgebung – elektronische Geräte einer getrennten Sammlung zugeführt werden. Verbraucher können seit diesem Zeitpunkt ihre Elektro- und Elektronikaltgeräte bei den kommunalen Sammelstellen kostenlos abgeben. Dementsprechend werden seit dem 24.03.2006 sämtliche neuen Elektrogeräte, die in privaten Haushalten genutzt werden können, mit dem Zeichen der „durchgekreuzten Mülltonne auf Rädern“ gekennzeichnet.

§ 13 Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG

Streifeneder Klinikwerkstätte München-Großhadern GmbH beteiligt sich nicht an Verbraucherschlichtungsverfahren nach dem Verbraucherstreitbeilegungsgesetz.

§ 14 Anwendbares Recht / Gerichtsstand

Für diese Geschäftsbedingungen gilt deutsches Recht unter Ausschluss des UN-Kaufrechts. Diese Rechtswahl gilt bei Verbrauchern nur insoweit, als nicht der gewährte Rechtsschutz durch zwingende Bestimmungen des Rechts des Staates, in welchem der Verbraucher seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat, entzogen wird.

Stand 06/2015